Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB) Laserer alpin OG

1. Anmeldung:

Unsere Veranstaltungen können wegen der kleinen Teilnehmerzahl sehr schnell ausgebucht sein, melde dich daher frühzeitig an. Deine Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. . Diese AGB werden mit der Zusendung unserer Buchungsbestätigung Bestandteil des Vertrages zwischen dir und Laserer alpin.. Für alle in diesen AGB nicht geregelten Punkte gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des konsumentenpolitischen Beirates von 1992. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald wir dir Buchung, Preis und Leistungen der Veranstaltung schriftlich bestätigen.

2. Anforderungen:

Die unter diesem Punkt im Jahresprogramm angeführten Voraussetzungen sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht, ist der Bergführer berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.

3. Zahlungen:

Mit der Buchungsbestätigung erhältst du eine Rechnung, auf die innerhalb einer Woche 10% des Kurs- bzw. Reisepreises zu leisten ist. Der Restbetrag ist binnen einer Woche nach Erhalt der Reiseunterlagen und Detailinformationen für die Veranstaltung, frühestens jedoch zwei Wochen vor Reiseantritt fällig. Für Umbuchungen von dir verrechnen wir die uns dadurch entstehenden Kosten.

4. Leistungen:

Den Umfang unserer vertraglichen Leistungen kannst du unserem Jahresprogramm, bzw. der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Falls du eine Veranstaltung vorzeitig beendest, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu deinen Lasten. Wo Dritte und nicht Laserer alpin Leistungen erbringen, sind wir nur Vermittler und übernehmen keine Garantien für diese.

5. Preis- und Leistungsänderungen:

Die Preise umfassen die unter Leistungen angeführten Kosten und entsprechen dem im Oktober 2014 bekannten Stand. Nicht in den Leistungen angeführte Nebenkosten sind vom Teilnehmer selbst vor Ort zu zahlen. Die Preise können sich aufgrund von für uns nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Wechselkursänderungen, Änderungen der Beförderungskosten oder ähnliches) ändern. In diesem Fall wirst du von uns rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vor Beginn der Tour) informiert. Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages sich erheblich ändern, bist du binnen 14 Tagen nach Kenntnisbringung zum kostenlosen Rücktritt berechtigt. Mehrkosten, die sich aus Änderungen des angebotenen Programms, die auf Wunsch der Teilnehmer oder sonstiger Umstände durchgeführt werden, ergeben, müssen wir extra verrechnen. Aus technischen Gründen und der Folge unvorhersehbarer Umstände kann es erforderlich werden (insbesondere bei Veranstaltungen außerhalb der Alpen), Flugplan, Transportmittel, Quartier und Veranstaltungsprogramm zu ändern.

6. Ausrüstung:

Für Ausbildungsveranstaltungen stellen wir (wenn bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben) unseren Gästen gratis Leihausrüstung zur Verfügung. Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.

7. Versicherung der Reiseteilnehmer:

Bitte überprüfe deinen Versicherungsschutz! Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (diese ist bei Veranstaltungen in Österreich – wenn in den Leistungen angegeben – im Preis eingeschlossen), sowie einer Haftpflicht- und Unfallversicherung, welche auch Bergrettungs-, Bergungs- und Rücktransportkosten inkludiert. Für diese Versicherungen schicken wir dir gerne Informationen und Formulare zu.

8. Rücktritt durch Dich:

Du bist berechtigt, jederzeit vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Für den Rücktritt oder Nichtantritt einer Veranstaltung verrechnen wir folgende Stornogebühren: Bis 30 Tage vor Reisebeginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten. 29 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%, 20 bis 10 Tage 80%, danach 100% der Veranstaltungskosten. Kannst du eine Ersatzperson namhaft machen, oder der durch den Rücktritt frei gewordene Platz von uns weiterverkauft werden, verrechnen wir die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr.
Ein Teilnehmer, der die Gruppe aus welchen Gründen immer vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen.

9. Rücktritt durch uns:

Für Veranstaltungen in den Alpen: Falls sich für eine Veranstaltung zu wenig Teilnehmer melden, oder sonstige Gründe (lt. §31d Abs 2 KSchG) eine Durchführung der Veranstaltung nicht erlauben, kann Laserer alpin auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bieten wir dir eine Ersatzveranstaltung an, oder du erhältst den gesamten bereits bezahlten Betrag rückerstattet.

Außerhalb der Alpen: Sollte eine Veranstaltung, oder Teile einer Veranstaltung aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können (insbesondere Streik, Unruhen, Krieg, Ausfall von Flügen oder anderer Verbindungen, Probleme beim Grenzübertritt…..), nicht durchgeführt werden können, erstatten wir den Reisepreis anteilig, abzüglich der uns entstanden Kosten zurück.

10. Programmänderungen:

Da die Durchführung des jeweiligen Programms stark von Wetter, Schneelage etc. abhängt, können wir für die genaue Einhaltung nicht garantieren. Die Entscheidung über Änderungen oder die Absage einzelner Programmpunkte bleibt dem Bergführer vorbehalten. Für aus Wetter- und Sicherheitsgründen, oder vom Teilnehmer selbst verschuldete, unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

11. Reisebürosicherungsverordnung – RSV:

Veranstalter ist die LASERER ALPIN OG,
A-4824 Gosau am Dachstein 399.

Die Kundengeldabsicherung ist gemäß EU-Pauschalreise­richtlinie vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7) im österreichischen Recht gemäß Reisebürosicherungsverordnung BGBl. II Nr. 48/2003 umgesetzt.

Die Laserer alpin OG ist im Veranstalterverzeichnis des BMWA mit der Veranstalternummer 2007 / 0020 registriert.

Die Besicherung erfolgt mittels Bankgarantie der Raiffeisenbank Inneres Salzkammergut.

Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden gilt für:

a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und
b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind.

Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler AGA International S.A. Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, unter der Fax: +43 1 52503-999 oder Email vertragsverwaltung@allianz-assistance.at anzumelden.

12. Bankverbindung:

Raiffeisenbank Inneres Salzkammergut
BIC: RZOOAT2L545
IBAN: AT10 3454 5000 0031 6299

13. Geschäfts- und Gerichtsstand:

A-4824 GOSAU, Österreich